Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Für unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten ausschließlich diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Unsere Bedingungen werden durch Auftragserteilung oder spätestens mit der Annahme der Lieferung oder Leistung anerkannt. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Preise
Unsere Preise gelten ab Bobingen ausschließlich Versicherung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Bestellungen über Euro 500,-- werden inkl. Verpackung - im Inland - frei Haus geliefert.
3. Lieferzeit
Die im Angebot/Auftragsbestätigung genannten Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Befinden wir uns mit einer Lieferung im Verzug, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er schriftlich eine angemessene Nachfrist, mindestens aber eine solche von 4 Wochen gesetzt hat und die Ware nicht innerhalb dieser Nachfrist zum Versand gebracht worden ist.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen für Beratungen, Entwicklungsleistungen und Warenlieferungen sind sofort nach Erhalt netto zu bezahlen. Rechnungen für Wartungsleistungen und Mieten sind am Beginn der Wartungs-/Mietperiode netto zu bezahlen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung erfolgt stets unter Eigentumsvorbehalt. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde entstehenden Forderungen tritt der Käufer an uns zur Sicherung ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Etwaige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu melden. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers.
6. Gewährleistung
Gewährleistet wird eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit der Hardware von 12 und der Software von 12 Monaten ab Lieferdatum. Der Auftragnehmer gewährleistet, daß die Software sorgfältig geprüft und keine Fehler festgestellt wurden, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit kommt nicht in Betracht. Die Verpflichtung des Auftragnehmers beschränkt sich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung während der Gewährleistungspflicht. Wird ein Fehler, den der Auftraggeber während der Gewährleistungsfrist schriftlich und reproduzierbar angezeigt hat, nicht innerhalb einer den Umständen nach angemessenen Zeit beseitigt, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Im übrigen gilt Ziffer 6.
Die Gewährleistung gilt nicht, wenn der Fehler durch den Auftraggeber verursacht wurde.
7. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers ist unabhängig vom Rechtsgrund und, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe des Nutzungspreises jenes Programms begrenzt, das den Schaden trotz korrekter Anwendung verursacht hat.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Auftragnehmer nicht für entgangene Gewinne, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber und andere mittelbare und Folgeschäden sowie für Schäden an aufgezeichneten Daten.
8. Urheberrecht
Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber der Johann Mitterhauser GmbH (J.M.GmbH), alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die J.M.GmbH Programme geheim zuhalten und das J.Mitterhauser GmbH Urheberrecht zu schützen; er verpflichtet sich weiter, keine Einzelheiten der J.M.GmbH Programme Dritten bekannt zugeben oder andere zu bevollmächtigen, sie bekannt zugeben und sich nach besten Kräften zu bemühen, dass keinem Dritten gestattet oder ermöglicht ist, das J.M.GmbH Urheberrecht oder den Geheimnisschutz der J.M.GmbH Programme zu verletzen. Insbesondere wird der Auftraggeber sicherstellen, dass seine Angestellten, die die J.M.GmbH Programme benutzen, über die J.M.GmbH Urheberrechte und den Geheimnisschutz der J.M.GmbH Programme unterrichtet sind. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber J.M.GmbH, nichts herzustellen, was ein Derivat des J.M.GmbH Programms wäre und sicherzustellen, dass Aufzeichnungen über ein J.M.GmbH Programm oder einen Teil davon nicht weitergegeben werden.
9. Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist Augsburg. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.